Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Gemeinde Meißner ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Kontrast
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Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
einige pdf-Dokumente
Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut
Die Gemeinde Meißner arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.
Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner
Hinterweg 4
37290 Meißner
Telefon: 0 56 57 - 98 96 0
Telefax: 0 56 57 - 98 96 26
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 06 41 - 3 03 29 01
Telefax: 06 11 - 3 27 64 40 36
E-Mail
Internet: https://rp-giessen.hessen.de
Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. April 2021 erstellt.